ESG-Kriterien als fester Bestandteil unserer Beratung.
Seit März 2021 verpflichtet die EU-Offenlegungsverordnung Finanzberater dazu, Nachhaltigkeitskriterien in ihre Beratung einzubeziehen. Wir begrüßen diese Entwicklung und integrieren ESG-Kriterien aktiv in unsere Anlageempfehlungen.
Umweltrisiken wie Klimawandel und Ressourcenknappheit – wir berücksichtigen ökologische Faktoren bei der Produktauswahl.
Arbeitsstandards, Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen in der Bewertung von Investments.
Gute Unternehmensführung, Korruptionsprävention und transparente Strukturen für langfristige Stabilität.
Wir berücksichtigen die Informationen der Produktanbieter zu Nachhaltigkeitsrisiken und beziehen diese in unsere Empfehlungen ein. Wenn Ihnen nachhaltige Geldanlage wichtig ist, entwickeln wir gemeinsam eine Strategie, die Ihre Werte mit Ihren finanziellen Zielen in Einklang bringt.