Nachhaltigkeit

Das Thema Nachhaltigkeit ist seit längerem in aller Munde und die EU hat im ersten Schritt die Offenlegungsverordnung am 10.03.2021 eingeführt.

Finanzteilnehmer, also Produktgeber, Emittenten und Versicherer sowie Finanzberater müssen diese Richtlinien bei der Beratung berücksichtigen.

Als Finanzberater und Versicherungsvermittler setze ich diese Richtlinie selbstverständlich um, auch wenn die „Ihre Finanzarchitekten GmbH“ aktuell weniger als drei Personen beschäftigt und somit die Verordnung für mich (noch) nicht gilt.

In den Medien lesen Sie öfter die sogenannten ESG oder SDG-Kriterien, die Abkürzung für Environment, Sozial & Governance, auf deutsch: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung.

Diese Frage umfassend zu beantworten, hieße den Rahmen an dieser Stelle zu sprengen. Kurz gefasst wird darunter ein Handlungsprinzip der Ressourcen-Nutzung verstanden, bei dem derzeitige Bedürfnisse durch den Ressourcen-Verbrauch befriedigt werden, ohne dabei künftigen Generationen die Lebensgrundlage zu entziehen. Dabei werden heute auch ethische Gesichtspunkte bei der Beurteilung von Nachhaltigkeit herangezogen.

Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale mit einem Finanzprodukt ist mit diesen Ausführungen übrigens nicht beabsichtigt.

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Ein Bewerben ökologischer oder sozialer Merkmale mit einem Finanzprodukt ist mit diesen Ausführungen nicht beabsichtigt.

Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.

In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.

Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.

Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.

Im Rahmen der Auswahl von Anbietern und Finanzprodukten berücksichtigen wir die von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Entscheidung für ein Produkt einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeutet.

Im Rahmen der Anlage- oder Versicherungsberatung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Anbieter
auf Grund der derzeit nur beschränkt vorliegenden Informationen der Anbieter aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Für die Richtigkeit der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen sind wir nicht verantwortlich.

Eine standardmäßige Berücksichtigung wird erfolgen, sobald nach unserer Auffassung ausreichend Informationen der Anbieter vorliegen. Wir gehen davon aus, dass dies ab dem Jahr 2022 der Fall sein wird.

Im Rahmen der Vergütung erfolgt grundsätzlich eine identische Vergütung für Produkte mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken. Wenn Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung des Vermittlers fördern, wird die höhere Vergütung von uns angenommen.

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtige ich die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen zu Nachhaltigkeitsrisiken. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stelle ich gesondert dar, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Entscheidung für ein Produkt einen für mich erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeutet.

Im Rahmen der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Versicherer auf Grund der derzeit nur beschränkt vorliegenden Informationen der Versicherer aktuell nicht standardmäßig in der Beratung berücksichtigt.

Sie können auf besonderen Wunsch des Kunden auf Basis der aktuell zur Verfügung stehenden Datenlage berücksichtigt werden. Für die Richtigkeit der von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen ist der Vermittler nicht verantwortlich.

Eine standardmäßige Berücksichtigung wird erfolgen, sobald nach Auffassung des Vermittlers ausreichend Informationen der Versicherer vorliegen.

Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen, in die mit den Versicherungen investiert wird, einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.

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